Mitgliedsbeiträge für das Geschäftsjahr 2012
Liebe Mitglieder, liebe Eltern !
Die außerordentliche Mitgliederversammlung Abt. Handball hat am 07.12.2011 die Jahresmitgliedsbeiträge wie folgt beschlossen:
Bonus, wenn bis 27.02. eines Jahres bezahlt wird
| Normal |
Bonus |
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| Schüler | bis Jahrgang 2000 u. jünger |
zahlen | 122,50 € | 101,50 € |
| Schüler/Jugendl. |
Jahrgang 1999- 1994 |
zahlen | 130,50 € | 108,50 € |
| Schüler/Jugendl. | Jahrgang 1993 u. älter |
zahlen | 152,50 € | 126,50 € |
| Studenten | zahlen | 152,50 € | 126,50 € | |
| Erwachsene |
zahlen | 245,00 € | 204,00 € | |
| Passive Mitglieder | zahlen | 84,00 € | 70,00 € | |
| Elternmitgliedschaft | zahlen | 50,00 € | ---- |
Regelungen gem. Satzung des TSV Rudow 1888 e.V.:
• Gemäß § 6 der Satzung ist zur Deckung der Abteilungsausgaben der Jahresbeitrag im VORAUS zu entrichten.
• Grundsätzlich gilt für alle aktiven Mitglieder über 18 Jahre der Beitrag für Erwachsene. Der ermäßigte Beitrag für Schüler, Auszubildende und Studenten wird nur durch geeigneten Nachweis gewährt. Der Nachweis ist dem Kassenwart bitte mit neuestem Datum vorzulegen oder in Kopie einzureichen.
• Ermäßigter Beitrag für Geschwisterkinder: Das ältere Kind zahlt den vollen Beitrag seiner Altersklasse, jedes weitere Geschwisterkind den entsprechenden halben Beitrag. Gilt nicht für Altersklasse Mini!
• Sonderregelung „halber Beitrag“ für Kinder im Alter bis einschl. Mini des Jahrgangs 2004, im Geschäftsjahr 2012.
• Säumige Beitragszahler werden gemahnt und es werden folgende Mahngebühren erhoben:
- 1. Mahnung 5,00 €
- 2. Mahnung 12,00 und Zustellung per Einschreiben
- Danach gerichtliches Mahnverfahren mit Vollstreckungsbescheid
• Wer den Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt, verwirkt die Teilnahme am Sportbetrieb, der Spielerpass wird eingezogen.
• Bei Neueintritt wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 8,00 € erhoben.
• Bei Überweisungen bitte immer Absender und Verwendungszweck angeben.
• Bankverbindung: TSV Rudow 1888 e.V. Abt. Handball, Postbank Berlin; BLZ 100 100 10, Kto.-Nr. 348 749 109
• Adressenänderungen sind umgehend der Mitgliederverwaltung / Kassenwart mitzuteilen.
• Der Austritt muss dem Verein schriftlich, bei Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter, erklärt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Jahresschluss. Das Beitragskonto muss ausgeglichen sein!
• Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr
gez. Patrick Koester gez. Sascha Scholz
-Kassenwart- -stellv. Kassenwart-















